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Grußwort von Frau Prof. Dr. Rita Süssmuth Schirmherrin der Nationalen Initiative gegen Osteoporose |
Sehr geehrte Damen und Herren,
Osteoporose bedingte Knochenbrüche könn(t)en verhindert werden! Gegen viele Leiden, die für die Generation meiner Großeltern noch zwangsläufig zu Behinderung, Pflegebedürftigkeit und vorzeitigem Sterben führten, haben Forscher inzwischen wirkungsvolle Behandlungsstrategien entwickelt, so zum Beispiel gegen die Volkserkrankung Osteoporose.
Vergegenwärtigen wir uns, welche Bedeutung dieser medizinische Fortschritt für die Betroffenen und für unsere Solidargemeinschaft haben könnte: Unzähligen Frauen und Männern blieben chronische Schmerzen, Behinderungen, der Verlust an Lebensqualität und Selbstständigkeit bis ins hohe Alter erspart. Unser Gesundheitswesen würde auf lange Sicht Kosten in Milliardenhöhe einsparen, die derzeit noch für die Behandlung der Knochenbrüche anfallen. Denn Gesundheitsökonomen bestätigen: Nur ein Bruchteil der Kosten müsste aufgebracht werden, würde die Erkrankung rechtzeitig, noch vor der ersten Fraktur, erkannt und wirksam behandelt.
Doch leider erhalten zahlreiche Frauen und Männer, wenn überhaupt, erst spät eine wirksame Therapie gegen den fortschreitenden Knochenschwund. Osteoporose wird in Deutschland meist erst wahrgenommen, wenn bereits folgenschwere Komplikationen aufgetreten sind. Denn die Gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für die Diagnose erst nach einer ersten Fraktur. Darüber hinaus ignorieren zahlreiche Ärzte die modernen Therapiemöglichkeiten aus Angst vor Regressforderungen.
Die Argumente der Entscheider gegen die Aufnahme der Osteoporose in die Sekundärprävention sind fachlich unbegründet. Inzwischen gibt es hoch qualifizierte wissenschaftliche Leitlinien, welche die Wirksamkeit der verfügbaren Behandlungsmethoden belegen und die Osteoporoserisikopatienten benennen, die bereits vor einer ersten Fraktur diagnostiziert und behandelt werden sollten.
Warum verschließen sich die Verantwortlichen dennoch den notwendigen Verbesserungen in der Versorgung der Patienten? Warum gibt es für Osteoporose noch immer keine qualitativ hochwertigen strukturierten Versorgungsprogramme, die dem hohen Präventionspotenzial dieser Erkrankung und einer wissenschaftlich gesicherten, leitliniengerechten Behandlung Rechnung tragen?
Das Präventionsgesetz, das in diesem Jahr vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, das die Eigenverantwortung der Patienten stärken und die Primärprävention fördern soll, mag ein erster Schritt in diese Richtung sein. Doch bei der Entstehung von Osteoporose spielt die Lebensweise nur selten die entscheidende Rolle. Bei den meisten Patienten sind die Veranlagung oder andere Erkrankungen für die Osteoporose verantwortlich. Deshalb müssen dem Präventionsgesetz weitere Schritte folgen, die im Anfangsstadium der Erkrankung ansetzen.
Ich freue mich, dass alle Organisationen, die in Deutschland auf dem Gebiet der Osteoporose tätig sind, in der Nationalen Initiative gegen Osteoporose zusammenarbeiten, um sich mit vereinten Kräften für eine bessere Versorgung der Patienten einzusetzen. Nachdem sich nun auch Mitglieder des Deutschen Bundestags und namhafte Politiker und Politikerinnen in einer überparteilichen Interessensgruppe dem Thema Knochenschwund widmen, wünsche ich mir von den zuständigen politischen Entscheidern und den Kassenärztlichen Vereinigungen, dass sie sich positiv zu den Argumenten und Zielen der Nationalen Initiative gegen Osteoporose verhalten und eine leitliniengerechte Versorgung der gesetzlich Versicherten ermöglichen - zum Wohle unserer Solidargemeinschaft und der Osteoporosepatienten.
Prof. Dr. Rita Süssmuth
Bundestagspräsidentin a. D.
Schirmherrin der Nationalen Initiative gegen Osteoporose