Gesundheitspolitisches

Derzeit berät der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über die Neubewertung der DXA-Knochendichtemessungen

a) als Maßnahme der Früherkennung gemäß § 25 Abs. 3 SGB V

b) als diagnostische Maßnahme im Rahmen der kurativen Behandlung gemäß § 135 Abs. 1 SGB V

Stellungnahme von Prof. Dr. Rita Süssmuth und der NIO zur Beratung der indikationsbezogenen Osteodensitometrie durch den G-BA

Die Möglichkeit einer Stellungnahme zur Neubewertung der indikationsbezogenen Osteodensitometrie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss wurde von den in der NIO zusammengeschlossenen Dachverbänden osteologischer Ärzte und Wissenschaftler sowie der Patientenorganisationen mit großer Zuversicht wahrgenommen. Seit der letzten Beratung dieses Themas hat sich die wissenschaftliche Datenlage erheblich verbessert durch zahlreiche hoch qualifizierte Studien zu Diagnostik und Therapie der Volkskrankheit Osteoporose. Dieses Datenmaterial fand u. a. seinen Niederschlag in den Evidence-basierten S3-Leitlinien des Dachverbandes der deutschsprachigen wissenschaftlichen Osteologischen Gesellschaften e.V. (DVO).

Besondere Beachtung verdienen, in Zusammenhang mit der Neubewertung der Osteodensito-metrie an Hochrisiko-Patienten vor einer ersten Fraktur, die Ergebnisse einer neuen Studie (Bone Eva) vom Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) auf der Grundlage von Routinedaten der Gmünder Ersatzkasse (GEK), Abrechnungsdaten des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung (ZI) und Daten des Medizinischen Dienstes der Krankenver-sicherung (MDK).

Nach dieser im Februar 2006 publizierten Studie belaufen sich die Kosten für die Behandlung von Osteoporose auf 5,4 Milliarden Euro jährlich. Davon entfallen 56 Prozent allein auf die stationäre Behandlung (mit Frakturen assoziiert). D. h. die Fraktur(folge)kosten sind der Kostentreiber Nummer eins, was auch folgende Fallzahlen belegen:

Obwohl nur 4,3% Prozent der Osteoporose-Patienten Frakturen erlitten, entfielen auf diese 61,3% der Gesamtkosten!

Die durchschnittlichen Aufwendungen pro Patient mit Osteoporose lagen ohne Knochenbruch bei 281 Euro jährlich, die Aufwendungen für Patienten mit Knochenbruch hingegen durchschnittlich bei jährlichen 9.962 Euro.

Nur 15% der Gesamtkosten waren Medikamente /Arzneimittelkosten, wobei Analgetika den max. Anteil von 61% ausmachen.

Unter- und vor allem Fehlversorgung sind intolerabel und teuer. Laut der Bone Eva-Studie ist die Versorgungslage von Osteoporose-Patienten nicht nur aus humanitärer, sondern auch aus ökonomischer Sicht Besorgnis erregend. Die Daten stellen sich wie folgt dar:

Fazit: Da insbesondere die Spätfolgen einer unbehandelten Osteoporose, die Frakturen, über die Hälfte der jährlichen Behandlungskosten ausmachen, sind eine frühzeitige Identifizierung der Hochrisiko-Patienten vor der ersten osteoporotischen Fraktur mit nachfolgender konsequenter, leitliniengerechter Behandlung der Patienten dringend nötig.

Literatur:

Daten zur Bone Eva-Studie des Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) unter www.iges.de